EU-Finanztransaktionssteuer ab 2016

Nach zahlreichen Verhandlungsrunden in den letzten Wochen, haben die Finanzminister der EU-Staaten eine erste Einigung über eine Finanztransaktionssteuer erzielt. Diese soll ab 2016 kommen, allerdings nur schrittweise eingeführt werden und zudem nicht in allen Ländern gelten. Eine EU-weite Steuer war am Widerstand einiger wichtiger Mitgliedsländer, darunter Großbritannien, gescheitert.

Gesetz zur Finanztransaktionssteuer noch dieses Jahr

Von einem wahren Durchbruch kann man zwar noch nicht sprechen, dennoch sind sich die Finanzminister der beteiligten Staaten sicher, dass ein entsprechendes Gesetz zur Finanztransaktionssteuer noch diesen Jahr dem europäischen Parlament vorgelegt werden kann. Österreichs Finanzminister Michael Spindelegger erklärte dazu vor dem Treffen der Finanzminister in Brüssel, dass „wir uns geeinigt haben, jetzt Nägel mit Köpfen machen zu wollen“. Entsprechend ist davon auszugehen, dass es noch im Laufe der Woche erste konkrete Ansätze über die Höhe und die genauen Daten der Einführung der neuen Steuer geben wird.

Steuer soll im Januar 2016 in Kraft treten

Weiterhin gab Spindelegger bekannt, dass „mit dem 1.1.2016 der erste Teil in Kraft treten“ soll. Zwar konnte der Österreicher diesen bislang nicht benennen, es wird jedoch vermutet, dass eine Vielzahl an unterschiedlichen Finanzprodukten von der Steuer betroffen sein werden. Laut dem französischen Amtskollegen von Spindelegger, Michel Sapin, sollen im angesprochenen ersten Schritt neben Aktien auch die umstrittenen Derivate, also komplizierte Finanzprodukte, besteuert werden. In einem zweiten Schritt, dessen Einführung aber noch nicht datiert wurde, sollen alle Derivate und Finanztransaktionen, also auch besondere Zertifikate und andere Sonderformen, besteuert werden.

Nur elf EU-Staaten verhandeln über die Einführung

Von den 28 EU-Mitgliedsländern sind nur noch elf übrig geblieben, die eine Finanztransaktionssteuer einführen wollen. Die größten Staaten Deutschland und Frankreich pochen trotz der großen Uneinigkeit in der europäischen Gemeinschaft auf einen schnellen Beschluss – zumindest in den elf interessierten Ländern. Dieser sollte ursprünglich sogar noch vor dem 25. Mai, also vor der Europawahl, vorliegen. Zuletzt hatte es allerdings auch in der Gruppe der Elf große Abstimmungsprobleme gegeben. Von einem Durchbruch konnte man bis zuletzt nicht sprechen, was auch daran liegt, dass alle beteiligten Staaten andere Vorstellungen haben, wie genau eine Steuer auf Finanzprodukte aussehen könnte.

Höhe der Steuer steht noch nicht fest

Ein großer Streitpunkt ist die Höhe der Steuer. Experten warnen, dass hohe Abgaben dazu führen könnten, dass Finanzprodukte aus den Ländern abgezogen werden. Der Österreicher Spindelegger macht dagegen deutlich, dass er und seine Amtskollegen über „namhafte Beträge“ verhandeln würden. Was das allerdings bedeutet, ließ der Finanzminister des Nachbarstaats Deutschlands offen.

Die Experten der EU-Kommission hatten ursprünglich vorgeschlagen, auf Aktien und Anleihen eine Steuer von 0,1 Prozent und auf Derivate und andere Finanzprodukte eine Steuer von 0,01 Prozent zu erheben. Die Höhe der Steuer ist allerdings nicht der einzige umstrittene Punkt, auch die Ausdehnung gilt noch als ungeklärt. Probleme werden darüber hinaus auch im Prozess der Einführung vorausgesagt. Das liegt an zwei Gründen. Zum einen steht nicht fest, ob die Steuer zum 1. Januar 2016 in allen beteiligten Staaten eingeführt werden soll oder manche Staaten erst später nachziehen. Zum anderen ist offen, ob eine so schnelle Umsetzung überhaupt in allen Staaten machbar ist. Für Spindelegger und seine Kollegen gibt es entsprechend noch viel zu tun. Eine Einigung vor der Europawahl gilt als sehr unwahrscheinlich.

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