BGH-Urteil: Banken müssen Kunden besser über Risiken offener Immobilienfonds aufklären

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist verbraucherfreundlich. Der BGH urteilt, dass Banken ab sofort verpflichtet sind, ihre Kunden über die Risiken und Gefahren bei der Geldanlage in offenen Immobilienfonds besser aufzuklären.

Hintergrund

Die Commerzbank wurde am 29.04.2014 zu einem Schadenersatz in Höhe von 22.000 Euro verurteilt. Diesen muss die Bank einer Kundin zahlen, weil sie beim Kauf des Fonds nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Rücknahme der Fondsanteile zwischenzeitlich ausgesetzt werden können.

Mit dem Urteil bestätigte der BGH das bereits im Februar 2013 gefällte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Mit dem Urteil könnten auch weitere Anleger gute Chancen auf Schadenersatz haben, sind sich Experten einig.

Offene Fonds müssen Fondsanteile nicht immer zurücknehmen

Generell gilt die Annahme, dass offene Fonds aller Art die Fondsanteile jederzeit zum festgelegten Rücknahmepreis zurücknehmen müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wird es für den Fonds finanziell eng, so kann die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme vorübergehend ausgesetzt werden. Viele Fonds haben von diesem Recht im Zuge der Finanzkrise 2008 bereits Gebrauch gemacht.

Wenn eine Bank den Kauf offener Immobilienfonds empfiehlt, muss sie auch ungefragt auf dieses Risiko hinweisen, so der BGH in seiner Entscheidung. Fehlt der Hinweis, handelt es sich laut den Richtern um einen Beratungsfehler, der schadenersatzpflichtig ist. Bereits beim Erwerb der Anteile an einem entsprechenden Fonds müssten Anleger genau wissen, worauf sie sich einlassen.

Weiter begründen die Richtern in Karlsruhe, dass es keine Rolle spielt, ob eine Aussetzung der Rücknahme schon zum Zeitpunkt der Anlageberatung absehbar sei. Denn in jedem Fall könnten die Kunden die Fondsanteile, sofern die Fondsgesellschaft sie nicht zurücknimmt, nur noch an der Börse veräußern. Dabei entstehen allerdings oft deutliche Kursabschläge.

Sicht der Commerzbank

Die Commerzbank selbst sah den Fall gänzlich anders. Sie hielt am Grundsatz fest, dass jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand sich selbst ausrechnen könne, dass ein offener Immobilienfonds einmal in Finanznot geraten kann und die Rücknahme der Fondsanteile dann aussetzen könne. Zudem sei diese Aussetzung ein wichtiger Schutz für die Anleger, um eben Kapitalverluste zu vermeiden.

Derzeit laufen noch zwei weitere Verfahren gegen die Commerzbank. Auch hier fordern die Anleger mehrere Tausend Euro Schadenersatz. In beiden Fällen geht es um eine Anlage in den Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value. Der erste deutsche Immobilienfonds, der in der Finanzkrise kurzzeitig geschlossen wurde. Grund waren zu hohe Geldabzüge der Anleger. Beide Anleger aus den parallel laufenden Verfahren haben ihre Anteile mit Verlusten an der Börse verkauft. Für sie dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs ein Lichtblick sein.

Über KGF

Avatar-Foto
Kredit-Geld-Finanzen.de ist ein Informationsportal für Finanzen und berichtet aus der Welt der Wirtschaft & Finanzbranche. Lesen Sie interessante Artikel zu Themen über Finanzierung (Geldanlage und Kredite), Altersvorsorge, Steuern sowie über die Versicherungswirtschaft.

Interessant

Der Umzug und seine Auswirkungen auf die Finanzen

Der Umzug und seine Auswirkungen auf die Finanzen

Ein Umzug ist ein bedeutendes Ereignis im Leben, das mit einer Vielzahl von Veränderungen einhergeht …