BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig

Noch nie waren Kredite so billig wie derzeit – und für die Verbraucher zeichnet sich eine weitere Verbesserung der Konditionen ab!

Kosten für einen Kredit kommen nicht nur durch die Zinsen zustande, sondern auch durch einen Reihe von möglichen Nebenkosten. Was jedoch in der Regel von den Banken immer verlangt wird, ist eine Bearbeitungsgebühr. Sie stellt den höchsten und kontinuierlichen Faktor bei den Nebenkosten eines Kredits dar. Immerhin handelt es sich um eine Summe, die in der Praxis der letzten Jahre zwischen einem und vier Prozent lag.

Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Gebühr bei Verbraucherkrediten nicht mehr erhoben werden darf.

Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig

Seit dem 13. Mai 2014 ist es durch die beiden Urteile des BGH mit den Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 amtlich: Für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten dürfen Banken keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangen. Sämtliche Kreditverträge, die entsprechende Klauseln zu Lasten des Kreditnehmers enthalten, sind damit in diesem Punkte unwirksam.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass Banken die Kreditvergabe aus eigenem Geschäftsinteresse betreiben. Der anfallende Aufwand gehört somit ohnehin zur Arbeit von Kreditinstituten und könne nicht noch einmal gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gewinn des Kreditgebers komme über die Zinsen zustande, die er auch laut Gesetz erheben darf. Damit hat sich der BGH auf die Seite der Verbraucher gestellt.

Rückzahlungen in Millionenhöhe fällig

Ein „Milliarden-Urteil“: Den Geldinstituten wird das Urteil wohl sehr teuer zu stehen kommen. Die Finanzexperten erwarten eine Klagewelle, in der die Verbraucher die Bearbeitungsgebühren für ihre Kredite zurückverlangen. Allein in den letzten vier Jahren belief sich das Volumen von Verbraucherkrediten schätzungsweise auf 700 bis 800 Millionen Euro. Die Bundesbank spricht von 175 bis 200 Millionen Euro, die jährlich als Kreditvolumen vereinbart worden waren.

Anspruch besteht auch für Kredite aus vergangenen Jahren

Die Berechtigung zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren gilt für alle Kreditverträge, die seit dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurden. Somit sind bereits Zehntausende von Kreditnehmern betroffen, die ihre Forderungen sofort geltend machen könnten. Die Rückforderungswelle kann aber durchaus noch ein größeres Ausmaß annehmen. Zum einen sind bereits jetzt Kreditverträge für den Kauf eines Autos inkludiert; zum anderen könnten auch Baudarlehen oder Unternehmenskredite in diesem Zusammenhang betroffen sein.

Ob zudem die große Verjährungsfrist von zehn Jahren, die sich auf einen Grundsatz des BGB gründet, angewendet wird, muss der BGH noch entscheiden. Das Urteil dazu soll ebenfalls noch in diesem Jahr gefällt werden. Dann wäre zumindest das betroffene Kreditvolumen im Milliardenbereich angesiedelt.

Beispielklagen und Musterbriefe sollen die Rückforderung erleichtern

Bereits jetzt sind deutsche Gerichte mit einer Klagewelle beschäftigt, die sich einzig und allein dem Thema „Bearbeitungsgebühr“ widmen. Beim Bundesgerichtshof sind mittlerweile etwa 100 Revisionen beantragt worden. In Tausenden von Fällen seien die Ombudsmänner der Banken bereits damit beschäftigt, für vergleichsweise geringe Beträge unter 100 Euro eine außergerichtliche Einigung mit den Kunden zu erwirken. Ausgangspunkte der BGH-Entscheidung waren die Klagen von zwei Kreditnehmern gegen die Postbank bzw. die Nationalbank. Im Fall des Postbankkredits hatte der Kläger eine Summe von 1.200 Euro an Bearbeitungsgebühr für einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 40.000 Euro zahlen müssen.

Die Stiftung Warentest will allen Klagewilligen die Arbeit erleichtern und einen rechtlich angepassten Musterbrief zur Verfügung stellen, mit denen Verbraucher die Bearbeitungsgebühren ihrer Kreditverträge ohne größeren Aufwand zurückfordern können.

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