ETF Sparplan von der Steuer absetzen: So nutzen Sie mögliche Steuervorteile

Ein ETF-Sparplan ist eine beliebte Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Doch viele Anleger stellen sich die Frage: Kann man ETF-Sparpläne steuerlich absetzen? Dieser Artikel beleuchtet, wie ETFs in der Steuererklärung angegeben werden, ob Sparraten steuerlich abzugsfähig sind und welche Steuervorteile Sie nutzen können.

ETF Sparplan von der Steuer absetzen und Steuervorteile nutzen

Sind Sparraten eines ETF-Sparplans steuerlich absetzbar?

Generell gilt: Die Sparraten, die Sie in einen ETF-Sparplan investieren, sind nicht direkt steuerlich abzugsfähig. Anders als bei einigen Versicherungsprodukten oder Altersvorsorgeverträgen wie der Basisrente, gibt es keine Möglichkeit, die eingezahlten Beträge unmittelbar in der Steuererklärung geltend zu machen. Dennoch gibt es Wege, wie Sie mit ETFs Steuervorteile erzielen können, zum Beispiel über die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen.

Steuervorteile beim ETF-Sparen: So profitieren Sie

Bei ETF-Sparplänen können Steuervorteile durch den sogenannten Sparer-Pauschbetrag genutzt werden. Dieser ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu behalten. Aktuell liegt der Pauschbetrag für Singles bei 1.000 Euro und für verheiratete Paare bei 2.000 Euro. Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, werden pauschal mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet.

Um den Pauschbetrag zu nutzen, können Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag für Ihr Depot einrichten. Dadurch bleiben Ihre Erträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei. Wichtig ist, dass dieser Pauschbetrag für alle Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden und auch Gewinne aus ETFs gilt.

Wie werden ETFs in der Steuererklärung angegeben?

Thesaurierende und ausschüttende ETFs werden in der Steuererklärung unterschiedlich behandelt. Bei ausschüttenden ETFs fallen die Steuerpflichten direkt an, sobald Dividenden ausgezahlt werden. Bei thesaurierenden ETFs hingegen wird der Gewinn automatisch reinvestiert, und Anleger müssen sogenannte Vorabpauschalen versteuern. Diese Pauschalen werden jährlich erhoben und basieren auf einem fiktiven Gewinn, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt ist.

Beim Verkauf eines ETFs wird die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis als Kapitalertrag betrachtet und entsprechend besteuert. In der Steuererklärung müssen Sie dafür die Anlage KAP ausfüllen. Die Bank führt die Steuer in der Regel automatisch ab, weshalb Sie in vielen Fällen keine weiteren Angaben machen müssen – es sei denn, Sie möchten Kapitalerträge, die unter den Sparer-Pauschbetrag fallen, zurückfordern.

Welche Geldanlagen sind steuerlich absetzbar?

Die Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei Kapitalanlagen wie ETF-Sparplänen sind begrenzt. Zu den wenigen steuerlich absetzbaren Anlageprodukten gehören Altersvorsorgeverträge wie die Basisrente (auch bekannt als Rürup-Rente), Riester-Rente und bestimmte Lebensversicherungen. Hier können die eingezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung angegeben und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Für ETFs gibt es keine direkte Abzugsfähigkeit der Sparraten. Allerdings bieten ETFs die Möglichkeit, langfristig und kostengünstig zu investieren, was mit Blick auf die Rendite durchaus attraktiv sein kann.

Lohnt sich ein ETF-Sparplan trotz fehlender Steuerabzugsfähigkeit?

Ein ETF-Sparplan kann sich auch ohne direkte steuerliche Absetzbarkeit der Sparraten lohnen. Sie können die Steuervorteile durch den Sparer-Pauschbetrag nutzen und profitieren von einer einfachen Handhabung und niedrigen Kosten. Zwar sind die Sparraten für den ETF-Sparplan nicht steuerlich abzugsfähig, doch über eine geschickte Steuerplanung und das Ausschöpfen des Sparer-Pauschbetrags können Sie dennoch Ihre Steuerlast auf die Kapitalerträge minimieren.

Die Frage „Welche Geldanlagen sind überhaupt steuerlich absetzbar?“ lässt sich damit beantworten: Ein ETF-Sparplan zählt nicht dazu, doch mit der richtigen Strategie und einem langfristigen Anlagehorizont ist das ETF-Sparen dennoch eine attraktive Option für den Vermögensaufbau.

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